logo
Nachricht senden
Changsha Zhinian Automation Equipment Co., Ltd.
E-Mail info-zny@zhinianauto.com TEL. 86-180-38289380
Zu Hause > produits > Industrielle Automatisierung PLC >
Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet.
  • Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet.
  • Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet.
  • Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet.

Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet.

Markenname Delta
Modellnummer ECM-E2M-C10807RS0
Einzelheiten zum Produkt
Kompatible Serie:
ASDA-B2 / ASDA-B2L-Serie
Nennausgangsleistung:
750 W (0,75 kW)
Nenngeschwindigkeit:
3000 U/min
Nenndrehmoment:
2,39 Nm
Max. Momentanes Drehmoment:
7,16 Nm
Eingegebene Versorgungsspannung:
200 V ~ 220 V AC (einphasig/dreiphasig)
Zahlungs- und Versandbedingungen
Min Bestellmenge
1
Verpackung Informationen
Standardexport Kartonverpacken
Lieferzeit
3-5 TAGE
Zahlungsbedingungen
T/T, Western Union, Paypal, Alipay
Beschreibung des Produkts

Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet. 0

Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet. 1Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet. 2Die Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen ist in der Regel mit einem Schadstoffgehalt von weniger als 0,05 g/cm3 ausgestattet. 3

Andere Modelle empfohlen:

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 der Kommission zu übermitteln.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.

Für weitere Modelle und Einzelheiten kontaktieren Sie uns jetzt, um eine sofortige Antwort zu erhalten:

Whatsapp: +86 15399949477

Emai:Sie sind hier, um zu helfen.

Treten Sie mit uns jederzeit in Verbindung

86-180-38289380
Room1504,6th-Gebäude, GaoSheng-Times Square, zhongYiyi No.798 Straße, Yuhua-Bezirk, Changsha-Stadt, Hunan, China
Senden Sie Ihre Anfrage direkt an uns